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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2004 - 4 Ta 215/04   

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https://dejure.org/2004,10159
LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2004 - 4 Ta 215/04 (https://dejure.org/2004,10159)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.10.2004 - 4 Ta 215/04 (https://dejure.org/2004,10159)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Oktober 2004 - 4 Ta 215/04 (https://dejure.org/2004,10159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Teilwerte für verschiedene in dem selben Verfahren verfolgte Kündigungsschutzfeststellungsanträge; Streitwertbestimmung bei Klagen, die das Bestehen oder Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand haben

  • Judicialis

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1
    Gegenstandswert bei Kündigungsschutzklage gegen mehrere Kündigungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2004 - 4 Ta 152/04

    Festsetzung von Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2004 - 4 Ta 215/04
    Dabei muss es bei der dargestellten Rechtsprechung der Beschwerdekammer verbleiben (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 21.05.2001 - 4 Ta 600/01 -, vom 03.12.2001 - 4 Ta 1403/01 -, vom 01.06.2004 - 4 Ta 152/04 -), wonach nur einmal der Höchstbetrag angesetzt werden kann, auch wenn das Bestandsschutzverfahren insgesamt aus mehreren selbständigen Streitgegenständen besteht.
  • LAG Niedersachsen, 08.02.1994 - 4 Ta 35/94

    Streitwertfestsetzung bei mehreren zeitnah ausgesprochenen Kündigungen desselben

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2004 - 4 Ta 215/04
    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (MDR 1994, 627) weist darüber hinaus zutreffend darauf hin, dass das Wort Kündigung in § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG lediglich eine beispielhafte Funktion hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.1986 - 1 Ta 63/86
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2004 - 4 Ta 215/04
    Im Beschluss vom 18.04.1986 - 1 Ta 63/86 - (LAGE Nr. 59 zu § 12 ArbGG 1979 "Streitwert") hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Grundsätze herausgearbeitet, die damals und auch heute noch uneingeschränkt zutreffend sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 4 Ta 53/05

    Gegenstandswert bei Klagen gegen Betriebsveräußerer und -erwerber

    Daher muss es bei der dargestellten Rechtsprechung der Beschwerdekammer verbleiben, wonach nur einmal der Höchstbetrag angesetzt werden kann, auch wenn das Bestandsschutzverfahren insgesamt aus mehreren selbständigen Streitgegenständen besteht (vgl. zuletzt Beschl. v. 04.10.2004, 4 Ta 215/04, 01.06.2004, 4 Ta 152/04, 03.12.2001, 4 Ta 1403/01).
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